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Lieferantenwechsel
Geschäftsprozesse, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität.
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen BK6-06-009 vom 11. Juni 2006 und BK7-06-067 vom 1. Oktober 2008 verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt. Die SAVIN GmbH hat diese Vorgaben, soweit erforderlich, umgesetzt und wird diese vollumfänglich anwenden.
Gemäß der Kommunikationsrichtlinie der BNetzA ist vor Aufnahme der ersten Kommunikation der Kontakt mit der SAVIN GmbH herzustellen, da die jeweiligen Kommunikationsparameter in den Datenaustauschsystemen hinterlegt werden müssen.